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Wenn für euch mit dem Urlaub die vielleicht schönste Zeit des Jahres beginnt, bedeutet das für den Wagen das genaue Gegenteil: Stress pur. Deswegen muss man nicht gleich eine Hauptuntersuchung/Inspektion wie vor dem TÜV einleiten. Es reicht oft schon ein Technik-Check. Wenn die große Inspektion aber ohnehin bald nach dem Urlaub fällig wird, kann ein Vorziehen sinnvoll sein. 

Worauf es bei dem Technik-Check ankommt und worauf du bei der Sicherheit von Kindern im Auto achten solltest sowie ein paar Tipps zum Verkehrsrecht in der EU für die Urlaubsreise, haben wir dir in diesem Beitrag zusammengestellt.

Disclaimer

Alle nachfolgenden rechtlichen Angaben sind ohne Gewähr. Sie beziehen sich auf die deutsche Gesetzgebung bzw. StVO. sofern nicht anders vermerkt. (Stand Juni 2023) Außerdem stellen sie unsererseits keine Rechtsberatung dar.

Mit dem Auto in den Urlaub

Der Technik-Check

Viele Werkstätten und Werkstattketten bieten neben der Hauptuntersuchung Urlaubs- oder Mobilitäts-Checks an. Je nach Anbieter gibt es verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Leistungen. Die Preise liegen zwischen 10 und 30 Euro. Recht überschaubar für einen Auto-Check und eine sichere Fahrt.

Wichtig ist, dass du selbst klare Vorstellungen davon hast, was am Auto vor der Reise untersucht werden soll. Wenn du die Pakete miteinander vergleichst, dann achte darauf, dass folgende Überprüfungen mindestens enthalten sind.

  • Reifen: Druck und Profiltiefe
  • Fahrzeugflüssigkeiten:
    Kontrolle von Motoröl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit
  • Luftfilter
  • Bremsen 
  • Starterbatterie
  • Klimaanlage
  • Scheinwerfer: Funktion und Ausrichtung, Beleuchtung
    (Tagfahrlicht ist in Slowenien, Kroatien und Ungarn Pflicht, in Italien nur außerhalb geschlossener Ortschaften.)
  • Scheibenwischer (Wischblätter wischen oder verschmieren?)
  • Kraftstofffilter
  • Schneeketten (Winterurlaub)
  • Warndreieck, Warnwesten (sind in Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Slowenien, Kroatien und Ungarn für alle Fahrzeuginsassen Vorschrift.) 
  • Verbandskasten (vollständig und nicht abgelaufen?)

In Bezug auf die normale Wartung des Wagens gibt es fast immer genaue Vorgaben seitens der Hersteller. Achte darauf, dass du beim Urlaubs-Check nicht nur auf Verschleißteile Wert legst – wie Reifen oder Bremsbeläge. Manches muss unabhängig von der Laufleistung geprüft und ggf. ersetzt werden.

Beispiel Bremsflüssigkeit: Sie bindet Wasser. Dieser Vorgang berechnet sich nach einem festen Zeitrahmen, nach dessen Ablauf sie ausgetauscht werden muss. Egal, wie viel man mit dem Wagen fährt.

Laufleistung, Betriebszustand, Alter/Zeit

Allgemein sind Verschleißteile und Antriebsmittel im Auto von drei Faktoren abhängig: Laufleistung, Betriebszustand, Zeit. Beispiel: elektr. Fehlerspeicher, Motoröl und Reifen sind von allen drei Faktoren abhängig. Wir haben dir eine Übersicht erstellt, bei der es natürlich auch zu Mehrfachnennungen kommt.

 

Von Laufleistung sind abhängig

Achs- und Getriebeöl, Additive (z. B. AdBlue) und Filter für Dieselfahrzeuge, Antriebsriemen, Bremsbeläge, elektr. Fehlerspeicher, Luftfilter im Innenraum, Kraftstofffilter, Motorluft-Filter, Motoröl, Reifen, Scheibenwischer, Zahnriemen und Zündkerzen.

 

Vom Betriebszustand sind abhängig

Additive  (z. B. AdBlue®) und Filter für Dieselfahrzeuge, Bremsbeläge, elektr. Fehlerspeicher, Motoröl, Reifen und Starterbatterie.

 

Vom Alter sind abhängig

Antriebsriemen, Batterie der Funk-Zentralverriegelung, Scheinwerfer, Beleuchtung und alles, was elektrisch läuft, Bremsflüssigkeit, Karosserie und Fahrwerk, Frostschutzmittel, Motoröl, Reifen, Reifendichtmittel, Scheibenwischer, Starterbatterie und Zahnriemen. 

Mit der technischen Prüfung hast du dein Auto bestens vorbereitet. In Sachen Fahrsicherheit kannst du darüber hinaus selbst noch ein paar Vorbereitungen treffen.

Kind im Kindersitz für Sicherheit im Auto

Kinder brauchen Sicherheit im Auto

Kinder bis zum 12. Lebensjahr ODER einer Körpergröße bis zu 1,50 m müssen in einem geeigneten Kindersitz sitzen. Dieser muss wiederum am eigentlichen Sitz befestigt werden. Dafür gibt es besondere Systeme, aber sofern ein solches nicht automatisch vorhanden ist, reicht dafür auch der konventionelle Sicherheitsgurt.

Zugelassen sind nur Kindersitze nach UNECE-Regelung 44/03 oder 44/04 sowie UNECE-Regelung 129 (i-Size). Am schnellsten erkennen kann man das Prüfsiegel an seiner orangen Farbe.

Kleinkinder bis zu 1,5 Jahren ODER einer Körpergröße bis zu 83 cm müssen in einer »Babyschale« transportiert werden, die rückwärts zur Fahrtrichtung auf dem Sitz gesichert ist. Bitte berücksichtigen, dass Babyschalen grundsätzlich nicht gut für den Rücken des Kindes sind. Also bitte öfter mal eine längere Pause einlegen.

Für Kinder bis max. 4 Jahre gibt es auch Reboarder – spezielle Kindersitze, die ebenfalls rückwärts zur Fahrtrichtung auf dem regulären Sitz fixiert werden. Die passen aber meist nur in mittlere bis größere Fahrzeuge. Sollte man vorher ausmessen. 

Bitte nicht immer den günstigsten Kindersitz nehmen, nur weil er alle Mindestanforderungen erfüllt. Informieren kann man sich über unabhängige Tests oder mit Nachfragen unter anderem beim ADAC, AvD oder der Verkehrswacht.
Tipp: Auslaufmodelle werden vor Markteinführung eines Nachfolgemodells häufig recht günstig angeboten.

Vorschriften zur Kindersicherung im EU-Ausland

Die meisten Länder in der EU folgen der ECE R44/04 oder ECE R129 (“i-Size”) Norm. (s.o.) Aber das vorgeschriebene Mindestalter oder -gewicht in Bezug zu Kindersitzen, Babyschalen etc. kann variieren. Unterschiede kann es auch hinsichtlich der Frage geben, wo im Innenraum ein Kindersitz platziert werden darf.

Es ist wichtig, sich vor der Reise über die Vorschriften in jedem Land zu informieren, durch das man vielleicht auch nur durchfährt. Neben den Informationsangeboten von Einrichtungen wie dem ADAC findet man die relevanten Angaben in der Regel auch auf den offiziellen Websites der jeweiligen Länder. Die Bußgelder für Nichtbeachtung können zwischen den EU-Ländern zum Teil sehr unterschiedlich ausfallen.

Vorbereitung bez. Verkehrsrecht, Strafzettel, Bußgelder

Ein paar Tipps zum Verkehrsrecht innerhalb der EU. Einen Strafzettel im Ausland erhalten? Die »gute« Nachricht vorweg: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland nicht vollstreckt werden!

Dagegen können Bußgelder aus allen EU-Staaten vollstreckt werden, sofern das Partnerland die Vollstreckung an das Bundesamt für Justiz in Deutschland überträgt. Nur diese Behörde darf Bußgelder eintreiben.

Fahrverbote, die im Ausland ausgesprochen und vollstreckt werden, sind hierzulande nicht gültig. Auch gibt es keine Punkte in Flensburg für Verkehrsverstöße im Ausland.

Wer schlau ist, prüft umgehend und zahlt schnell. Je nachdem, um was für einen Verkehrsverstoß es sich handelt, bieten manche EU-Länder Nachlässe von bis zu 50 Prozent an. Dazu gehören unter anderem Frankreich, Italien und Spanien.

Manchmal kommt noch der Einwand: Bußgelder aus dem EU-Ausland werden in Deutschland aber erst ab 70 Euro vollstreckt (mit Ausnahme von Österreich: 25 Euro). Das ist richtig, aber die sind schnell erreicht. Beispielsweise kosten 20 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit in Italien ab 175 Euro und in Norwegen ab 585 Euro aufwärts.

Strafzettel Auto Urlaub

Was haben Rauchen und Übergewicht mit Reisevorbereitungen zu tun?

Da in Deutschland jeder ein Grundrecht auf Rauchen im Auto hat, sind folgende Hinweise vielleicht nicht so gegenwärtig. In einigen EU-Ländern gibt es unter folgenden Bedingungen ein Rauchverbot im Auto:

  • Frankreich: Das Bußgeld für das Rauchen im Auto und bei Gegenwart von Mitfahrern unter 18 Jahren beträgt in der Regel 185 Euro.
  • Slowenien: Das gleiche Vergehen wird hier mit 250 Euro Bußgeld bestraft.
  • Italien: Wenn man im Auto und in Gegenwart von minderjährigen Kindern und Schwangeren raucht, muss man mit einem Bußgeld zwischen 25 und 500 Euro rechnen.
  • Österreich: Als rauchender Autofahrer mit minderjährigen Fahrgästen sollte man entweder nicht rauchen oder 100 Euro Verwarngeld einplanen. 100 Euro gelten für den Erstverstoß. Wer Gefallen daran findet, kann schon beim zweiten Vorfall mit 1.000 Euro rechnen.
  • Belgien: Der Bußgeldkatalog für das Rauchen im Auto und in Gegenwart Minderjähriger beginnt hier bei 130 Euro. Ausnahme: im offenen Cabrio.

Familie, Freunde und viel Gepäck – sind wir zu schwer?

Sofern der Urlaub mit viel und schwerem Gepäck anliegt und du nicht sicher bist, ob das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird, gibt es Möglichkeiten das Auto wiegen zu lassen. Aber Vorsicht! Auf der Fahrt zu einer Waage nimmt man am öffentlichen Straßenverkehr teil. Vielleicht erst mal ein bisschen weniger einladen und den Rest später hochrechnen – z. B. das Gewicht der mitfahrenden Personen.

Waagen für Kraftfahrzeuge gibt es bei vielen Kfz-Werkstätten sowie bei ADAC Vertretungen, aber man kann auch mal ganz freundlich bei Fuhrunternehmen, Baustofffirmen oder Recyclinghöfen anfragen – und etwas in die Kaffeekasse geben. Tipp: voll beladen und gewogen nach einer Wiegekarte fragen. Damit kann man die Zuladung dokumentieren.

Da kommt noch was

Mit Vorbereitungen für eine Urlaubsfahrt ins Ausland kann man Bücher füllen. Wir haben uns hier für eine kleine Auswahl entschieden, die natürlich weiter vervollständigt werden kann. Wir werden vielleicht weitere Bereiche später noch aufnehmen – etwa den Transport von Haustieren, Wohnwagen und Wohnmobile etc.

Schreib uns gerne, was dich darüber hinaus zum Thema Vorbereitung auf die Urlaubsfahrt mit dem Auto interessiert!

Bis dahin gute Fahrt und schönen Urlaub!

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