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Es hat gerumst! Oh, verdammt! Ein Unfall! Das braucht niemand und neben dem Schreck und Ärger, die einen durchfahren, stellt sich ab jetzt die Frage: Wie funktioniert die Schadensregulierung?

Kurzum: Diese beginnt grundsätzlich im Moment des Unfalls und endet je nach Fall mit der Auszahlung von Entschädigungen, erledigten und bezahlten Reparaturen etc.

In der konkreten Unfallsituation bist du zumeist erst einmal auf dich gestellt. Gehen wir aber von einem durchschnittlichen Umfang eines Unfalls zwischen zwei Autos aus, (Größenordnung: Sachschaden, ohne Personen- und Fremdschaden) kannst du mit wenigen Aktionen nichts falsch machen:

  1. Rufe die Polizei oder bitte jemanden, das für dich zu tun. Die Beamten entscheiden, ob sie zur Unfallstelle kommen oder nicht.  

  2. Sichere auf jeden Fall die Unfallstelle, denn das ist Pflicht.

  3. Dokumentiere den Unfall so vollständig und detailliert wie möglich mit Fotos.

  4. Tausche mit dem Unfallgegner die Personalien aus und verzichte ihm gegenüber auf Aussagen zum Geschehen. Letzteres aber bitte nicht als Rechtsberatung, sondern nur als Tipp zu verstehen.

Damit hast du die akute Phase überstanden.

Hilfe bei der Schadensregulierung durch Partner

Nach einem Unfall ist jeder dankbar für Hilfe. Denn ein solcher Vorgang ist nicht alltäglich und man hat plötzlich mit Menschen zu tun, mit denen man sonst wenig bis keinen Kontakt hat. Dazu gehören Sachbearbeiter bei der Versicherung, Gutachter und ggf. Anwälte oder die Polizei. Vor allem aber sieht man sich einer Menge Papierkram gegenüber.

Bei der Suche nach einem Partner solltest du einige Dinge beachten:

  • Das deutsche Verkehrsrecht ist ziemlich komplex. Deswegen überlege gut, ob du einen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten solltest.
  • Die Berufsbezeichnungen »(Kfz-)Sachverständiger« und »(Kfz-)Gutachter« sind rechtlich nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen.
    Im Zweifel frage beim Sachverständigen-Bundesverband BVSK nach. Dessen Mitglieder sind Ingenieure oder Kfz-Meister.
  • Manche Autohäuser und Werkstätten bieten einen Service für die Schadensregulierung an. Hier gilt es, das Angebot genau zu prüfen: Was ist im Service enthalten und wie hoch sind die Kosten?

Im besten Fall erhältst du eine umfassende Leistung, die dir bei der Suche nach einem Anwalt und Gutachter hilft. Das ist unser Ansatz. Wir bieten einen Service für Schadensregulierung an, der dir auch bei der Suche nach einem Anwalt und einem Gutachter helfen kann, wenn du das möchtest. Wir alle kennen solche Situationen. So ein Unfall verunsichert und kann auch wütend machen. Deshalb ist unser Dienstleistungsangebot so ausgerichtet, dass du bestmöglich unterstützt wirst.

Leistungen der Schadensregulierung

  • Gutachter und Anwälte
    Wir vermitteln gerne qualifizierte Kfz-Sachverständige und auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte – inkl. kostenfreiem Erstgespräch. Die Gutachter fahren übrigens auf Wunsch auch zu dir nach Hause.
    Wichtig: Nimm keinen Sachverständigen der Gegenseite oder von deren Versicherung.

    Bei Sachschäden unter 750 EUR kann, bei Schäden über 750 EUR muss ein Gutachten erstellt werden. Das dient dann im gesamten weiteren Verlauf als Grundlage für die Schadensregulierung.

    Deshalb ist es wichtig, dass du dich an echte Fachleute wendest. Wenn du später Zweifel am Gutachten hast, kannst du nicht einfach ein Zweites in Auftrag geben.Das Problem besteht darin, dass unangenehme Fragen auftauchen können, wie zum Beispiel, ob du dich vorher nicht genug darum gekümmert hast? Oder ob du es nicht gründlich gelesen hast? Alles legitime Fragen, die deine Position diskreditieren.
  • Abrechnungen mit dem Versicherer
    Wir können den ganzen Papierkram für die Abrechnung mit der Versicherung für dich erledigen. Natürlich halten wir dich immer auf dem Laufenden. Auch wenn die Korrespondenz nicht direkt über dich läuft, solltest du von allem eine Kopie haben.
  • Ersatzfahrzeug über uns
    Ob du einen Mietwagen wünschst oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung setzt, die je nach Modell zwischen ca. 25 und 175 EUR pro Tag liegt, bleibt dir überlassen. Wir können dir einen Mietwagen zur Verfügung stellen, ansonsten machen wir bei der Schadensregulierung auch eine Nutzungsausfallentschädigung für dich geltend.

  • Personenschäden
    Gelegentlich liest man sinngemäß, dass Autohäuser oder Werkstätten bei der Übernahme der Schadensregulierung eventuelle Personenschäden nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
    Schmerzensgeld, Behandlungskosten etc. gehören doch dazu! Natürlich machen wir das.
  • Spezifische Leistungen

    • Kostenvoranschlag: Ja, die kosten Geld. Und ja, der Versicherer des Unfallgegners muss sie erstatten. 
    • Standgeld: Um einen Totalschaden vorübergehend zu beherbergen, nehmen die meisten Werkstätten ein Standgeld. Auch das muss die Versicherung ersetzen.
    • Verbringungskosten: Wenn eine Werkstatt das Unfallfahrzeug wegen Lackschäden zu einer Lackiererei bringen muss, ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
  • Abschleppdienst
    Das Abschleppen können wir auch selbst übernehmen.
  • Schneller Lieferservice
    Wir bekommen zweimal pro Tag eine Lieferung mit bestellten Teilen. Damit du so schnell wie möglich dein Fahrzeug wieder zurückbekommst. 
  • Neuanmeldung
    Kann oder muss der Unfallgeschädigte z. B. durch einen Totalschaden einen neuen Wagen anschaffen, so entstehen zusätzliche Kosten, etwa durch eine Neuanmeldung oder Ummeldung. Leistungen, die wir selbstverständlich auch anbieten. Die entsprechenden Kosten hierfür werden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

Freie Werkstatt oder Markenwerkstatt?

Ja, manche freie Werkstätten bieten als Ausgleich für fehlende Markenbindung etwas günstigere Preise für Reparaturen an.

Dazu muss man wissen: Du hast gegenüber der gegnerischen Versicherung einen Anspruch auf eine Reparatur in einer Markenwerkstatt, wenn …

  • … dein Auto nicht älter als drei Jahre ist, oder
  • … du nachweisen kannst, dass du auch bisher mit deinem Wagen für Reparaturen UND Wartungen immer in einer Markenwerkstatt warst.

Welche Unterlagen benötige ich zur Schadensregulierung?

Vorab: Wenn wir oder jemand anderes die Schadensregulierung für dich übernehmen soll, empfehlen wir, ihm eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Diese sollte enthalten:

  • Daten: Deine und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten

  • Umfang der Vollmacht: Eine genaue Beschreibung der Aufgaben und Entscheidungen, die der Beauftragte in deinem Namen treffen darf. Dazu können gehören:

    • Kommunikation mit Versicherungen
    • das Einholen und Akzeptieren von Kostenvoranschlägen
    • Entscheidungen über Reparaturmaßnahmen
    • das Führen von Verhandlungen in deinem Namen

  • Gültigkeitsdauer: Datumsangaben (Beginn, Ende) und ggf. Bedingungen, unter denen die Vollmacht nicht gilt oder endet.

  • Unterschriften: Die Vollmacht muss von dir und dem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Es kann auch sinnvoll sein, die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen, besonders wenn es um größere Schadensfälle oder komplexere rechtliche Angelegenheiten geht.

Fazit

Die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit bzw. für ein gutes Verhältnis zwischen Dienstleister/Händler und Kunde ist ein Vertrauensverhältnis. Nur du solltest entscheiden, ob du eine Schadensregulierung mit oder ohne Partner abwickeln möchtest. Und wenn es evtl. zu einem Gerichtsprozess kommt, brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt.

Die Schadensregulierung ist Bestandteil unseres Services und für unsere Kunden bei unverschuldeten Haftpflichtschäden kostenlos.
Bei ganz oder zum Teil selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug läuft die Schadensregulierung in der Regel über die Vollkasko. Bei Schäden unter 750 EUR entscheidet sie, ob und wenn ja, welcher Gutachter eingeschaltet wird. Sollte keine Vollkasko mehr vorhanden sein, unterstützen wir dich natürlich trotzdem.

 

Du hast Fragen dazu?
Dann kontaktiere uns gern. Es ist immer auch ein gutes Gefühl, die Last bei einem Unfall nicht alleine tragen zu müssen, sondern erfahrene und zuverlässige Partner an der Seite zu haben.

 

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